Was ist die Kostenberechnung nach DIN 276?
Autor/in: CENDAS
Lesedauer: 9 Minuten
Erscheinungsdatum: 11.05.2023
Autor/in: CENDAS
Lesedauer: 9 Minuten
Erscheinungsdatum: 11.05.2023
Die Kostenberechnung nach DIN 276 ist Teil der Kostenermittlung eines Bauprojekts. Ziel ist, für Transparenz zu sorgen und dem Auftraggeber Kostensicherheit zu geben. Erstellt wird die Berechnung vom Bauplaner.
Die Details dazu klären wir in diesem Beitrag.
DIN 276 ist eine Norm im Bauwesen, die die Kostenermittlung und -gliederung von Bauvorhaben regelt. Sie bietet eine einheitliche Methodik und schafft eine Grundlage für eine transparente und vergleichbare Kostenermittlung.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 zählt zur Leistungsphase 3 der Honorarabrechnung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie folgt auf die Kostenschätzung und ist vom Bauplaner während der Entwurfsplanung zu leisten.
Ziel der Kostenberechnung ist es, die Kosten für ein Bauprojekt vor dem Baubeginn zu ermitteln. Dazu werden die erwarteten Kosten so genau wie möglich in Ebene 3 aufgestellt. Die Berechnung sollte am Ende nicht mehr als 20 Prozent von den tatsächlichen Kosten abweichen.
Die Kostenberechnung ist eine wichtige Grundlage, um über den weiteren Verlauf des Bauprojekts zu entscheiden.
Die DIN 276 ist Teil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und zählt zu deren Leistungen.
Erstellt wird die Kostenberechnung von Bauplanern. Ist der Auftraggeber / Bauherr damit einverstanden und sieht das Projekt als wirtschaftlich und finanzierbar an, können im nächsten Schritt Genehmigungen eingeholt und die Ausführung geplant werden.
Die Kostenermittlung ist in fünf Phasen unterteilt.
Im ersten Schritt der Kostenermittlung wird ein Kostenrahmen aufgestellt. Die Kosten werden im Leistungsverzeichnis nach Gliederungsebene 1 aufgeteilt.
Der Kostenrahmen bietet für Entscheidungen zur Bedarfsplanung, Fragen der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung eine Grundlage.
Die Kostenschätzung zählt zur Vorplanung, also der Leistungsphase 2 HOAI. Jetzt werden die einzelnen Kostengruppen in Ebene 2 spezifiziert.
In dieser Stufe wird nicht berechnet, sondern geschätzt. Die Abweichung kann daher bei 30 Prozent oder mehr liegen. Anhand der Schätzung kann entschieden werden, ob das Bauprojekt verwirklicht werden soll.
In der Entwurfsplanung der Leistungsphase 3 werden die Kosten präzise berechnet. Dazu werden Kosten auf Ebene 3 kalkuliert. Die Genauigkeit sollte hier nicht mehr als 20 Prozent zur späteren Kostenfeststellung abweichen.
Der Kostenanschlag zählt zur Leistungsphase 7 der HOAI und damit zur Mitwirkung bei der Vergabe eines Projekts. Mit einer Genauigkeit von rund 10 Prozent der tatsächlichen Kosten entscheidet der Kostenanschlag, wer das Bauprojekt zur Ausführung erhält.
Bis zum Schritt 5 basiert die Kostenermittlung auf Berechnungen. Bei der Kostenfeststellung werden schließlich die tatsächlich entstandenen Baukosten aufgestellt und abgerechnet.
Abgesehen von den Kostengruppen gibt es keine Vorgabe, wie bei der Kostenberechnung vorzugehen ist.
In der Praxis wird ein grobes Leistungsverzeichnis erstellt, das auf Mengen- und Bezugseinheiten basiert.
Je transparenter Sie die Kostenberechnung erstellen, desto einfacher können später Änderungen erklärt werden. Am besten weisen Sie daher die Kosten der einzelnen Bauelemente aus.
Der Detailgrad der Berechnung ist zudem abhängig von den Informationen und dem Planungsstand des Projekts.
Erfahrung ist bei der Kostenberechnung ein Vorteil, da Sie anhand von Vergleichsobjekten ein besseres Gefühl dafür haben.
Insgesamt bleibt eine gewisse Planungsunsicherheit, da es unmöglich ist, die exakten Kosten vorab zu berechnen.
Wichtig ist dennoch: Sorgen Sie zu jeder Zeit im Planungsprozess für Kostenwahrheit und berechnen Sie mit bestem Gewissen.
Um die Berechnung zu erstellen, sollten folgende Informationen bekannt sein:
Anhand dessen erstellen Sie dann die Kostenberechnung.
Seit der Version DIN 276:2018-12 gibt es 8 Kostengruppen in der ersten Ebene, die jeweils in eine zweite und dritte Ebene unterteilt sind.
Die Einteilung erfolgt in 1-Stellern beziehungsweise Hunderter-Stellen:
Die erste Ebene wird für die Kostenschätzung herangezogen.
Jede Kostengruppe ist wiederum in verschiedene Kostenelemente unterteilt, die die einzelnen Bereiche des Bauvorhabens abdecken. In der zweiten Ebene finden Sie 2-Steller bzw. Zehner-Stellen. So ist die Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) zum Beispiel wie folgt gegliedert:
In der dritten Ebene sind die 3-Steller bzw. Einer-Stellen aufgeführt.
Daraus ergibt sich beispielhaft folgende Gliederung:
Als Bauplaner wissen Sie sicher, wie wichtig eine genaue Kostenberechnung ist, damit es später keine Konflikte gibt. Zum einen sind Nachgenehmigungen unangenehm, zum anderen soll das Honorar nicht zu hoch ausfallen.
Eine vorgeschriebene Toleranzgrenze gibt es für die Abweichung zwischen Kostenberechnung und -Feststellung nicht. Nur Gerichtsbeschlüsse geben eine Orientierung, wobei von mindestens 15 Prozent und bis zu 25 Prozent die Rede ist (z.B. Urteil vom 28.02.2018 – 3 U 36/17).
Wesentlich ist, dass sich Ihre Berechnung an der Entwurfsplanung orientiert sowie anhand von Mengenberechnungen und den richtigen Qualitäten erfolgt. Wenn sich Preise für Materialien auf dem Markt anders entwickeln, kann das dagegen die Kosten verändern.
Als Bauplaner geben Sie die Kosten entweder in Netto- oder Bruttobeträgen an. Nach DIN 276 ist beides zulässig.
So wählen Sie die richtige Angabe:
Für private Bauherren sollten Sie alle Angaben in brutto machen.
Bei der Kostenermittlung wird zuerst eine Kostenschätzung vorgenommen. Darauf folgt die Kostenberechnung.
Kostenschätzung | Kostenberechnung | |
---|---|---|
Leistungsphase der HOAI | Leistungsphase 2 (Vorplanung) | Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) |
Ebene | DIN 276 2 Ebene | DIN 276 3 Ebene |
Abweichung / Genauigkeit | ca. +/- 30 Prozent | ca. +/- 20 Prozent |
Kostenermittlung | Überschlägige Kostenermittlung | Angenäherte Kostenermittlung |
Die Kostenberechnung nach DIN 276 zählt zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der HOAI.
DIN 276 kommt etwa bei geplanten Neubauten, Umbauten oder Modernisierungen zum Einsatz.
Die Kostenberechnung sollte möglichst detailliert in der 3 Ebene erstellt werden und eine Abweichung von 15 Prozent bis sogar 25 Prozent im Vergleich zur Kostenfeststellung nicht überschreiten.
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